Telescopics
- Material
- PP/PE
- Aufbau
- zweiteilig, teleskopierbar, trennbar
- Rezyklat Standard
- 0 %

Alle Pflichten, Fristen und Unterlagen auf einen Blick. Mit kostenloser Lieferanteninformation zum Download, sofort nutzbar für Ihre Konformitätsdokumentation.
Zeitplan
Die ersten Pflichten greifen 2026. Weitere Vorgaben werden bis 2030 schrittweise konkretisiert.
Stoffanforderungen nach Art. 5, Konformitätsbewertung, technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung werden Pflicht.
Meilenstein 1Die gemeinsame Materialkennzeichnung folgt nach Erlass der erforderlichen EU-Durchführungsrechtsakte.
Meilenstein 2Recyclingfähigkeitsklassen und Mindest-Rezyklatanteile nach Art. 6 und 7 werden relevant.
Meilenstein 3Für befüllte Um-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen gilt die Grenze nach Art. 24.
Meilenstein 4Die Bewertungsmethoden zu Art. 6 und 7 werden von der EU-Kommission noch konkretisiert.
* Die 50-%-Grenze gilt ab 1. Januar 2030 oder drei Jahre nach Inkrafttreten der maßgeblichen Durchführungsrechtsakte, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt.
Ihr nächster Schritt
Wer unsere Verpackungen mit eigenen Produkten befüllt und in Verkehr bringt, ist Erzeuger der befüllten Verpackung. Ab 12.08.2026 benötigen Sie dafür eine eigene Konformitätsdokumentation.
Unsere PPWR-Lieferanteninformation liefert Materialzusammensetzung, Stoffkonformität und Gewichtsdaten. Damit erhalten Sie eine belastbare Grundlage für Ihre technische Dokumentation nach Anhang VII.
Die EU-Konformitätserklärung erstellen Sie auf Basis unserer Zuarbeit. Unsere Lieferantenerklärungen für alle Produktfamilien stehen bereits zum Download bereit.
Datengrundlage
Die Übersicht liefert Ihnen die wichtigsten Angaben für die vorbereitende Dokumentation. Produktfamilien führen direkt zu den zugehörigen Verpackungen.
Rezyklat-Ausführungen: Die Tabellenwerte gelten für die Standardausführungen. Varianten mit bis zu 100 % Rezyklat sind auf Anfrage möglich. Machbarkeit, Farbe, Mindestmenge und Lieferzeit bestätigen wir produktspezifisch.
Alle Angaben: Schwermetalle < 100 mg/kg (Summe Pb, Cd, Hg, Cr VI), keine SVHC > 0,1 %, keine PFAS, kein Lebensmittelkontakt. Artikelgenaue Gewichte erhalten Sie auf Anfrage.
Unterlagen
Nutzen Sie unsere Unterlagen als Grundlage für Ihre technische Dokumentation und Konformitätserklärung.
PDF, 2 Seiten
Materialdaten und Bestätigungen zu Stoffanforderungen, Recyclingfähigkeit und Rezyklat für Ihre Konformitätsdokumentation.
PDF herunterladenPDF, 17 Seiten
Alle 16 Lieferantenerklärungen in einem Gesamtdokument.
Gesamtdokument herunterladenDer vollständige deutschsprachige Gesetzestext im Amtsblatt der Europäischen Union.
Auf EUR-Lex öffnenKlar beantwortet
Die Antworten sind vollständig im HTML enthalten und können auch ohne JavaScript gelesen werden.
Die PPWR ist die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie ist seit 11.02.2025 in Kraft, gilt ab 12.08.2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und ersetzt schrittweise die Verpackungsrichtlinie 94/62/EG. Anders als eine Richtlinie braucht sie keine nationale Umsetzung.
Die PPWR betrifft jeden, der Verpackungen oder verpackte Produkte in der EU in Verkehr bringt. Sie unterscheidet die Rollen Erzeuger, Lieferant, Importeur und Vertreiber mit jeweils eigenen Pflichten.
Nach der Auslegung der Zentralen Stelle Verpackungsregister ist bei Verkaufsverpackungen der Befüller der Erzeuger. Sie bewerten die Konformität der befüllten Verpackung, erstellen die technische Dokumentation nach Anhang VII und die EU-Konformitätserklärung nach Anhang VIII. Das klingt aufwendiger, als es ist: Unsere Unterlagen liefern Ihnen die Grundlage.
Sie erhalten unsere PPWR-Lieferanteninformation mit der Materialzusammensetzung je Produktfamilie, Bestätigungen zu Art. 5 hinsichtlich Schwermetallen, SVHC und PFAS sowie Angaben zu Recyclingfähigkeit und Rezyklat. Die Lieferantenerklärungen für alle Produktfamilien stehen bereits zum Download bereit. Artikelgenaue Gewichte nennen wir Ihnen auf Anfrage.
Nein. PFAS werden nicht eingesetzt. Die Summe von Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom VI liegt unter 100 mg/kg; SVHC sind nicht über 0,1 % enthalten.
Ja. Die Tabellenwerte zeigen die Standardausführungen aus Neuware. Rezyklat-Ausführungen mit bis zu 100 % sind auf Anfrage möglich. Machbarkeit, Farbe, Mindestmenge und Lieferzeit bestätigen wir für die jeweilige Produktfamilie.
Viele Produkte bestehen aus PP- und PE-Monomaterial, sind ohne Werkzeug trennbar und über etablierte Recyclingströme verwertbar. Die formale Einstufung in die PPWR-Leistungsklassen erfolgt, sobald die EU die Design-for-Recycling-Kriterien erlassen hat, voraussichtlich bis 2028.
Die harmonisierte Materialkennzeichnung kommt nach Erlass der EU-Durchführungsrechtsakte, voraussichtlich ab 2028. Die Leerraum-Grenze von 50 % gilt für befüllte Um-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen ab 1. Januar 2030 oder drei Jahre nach Inkrafttreten der maßgeblichen Durchführungsrechtsakte, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt. Beides setzen wir fristgerecht um.
Die deutsche Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID nach dem Verpackungsgesetz besteht unabhängig von der PPWR weiter. RVK ist registriert. Ob Sie selbst registrierungspflichtig sind, hängt von Ihrer Rolle und den von Ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen ab.
Die Verordnung (EU) 2025/40 finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union. Der direkte Link zum deutschsprachigen Verordnungstext steht in unserem Download-Bereich.
Wir antworten schnell und konkret.