RVK
EU-Verordnung 2025/40

PPWR: Was die EU-Verpackungs­verordnung für Ihre Werkzeug­verpackungen bedeutet

Alle Pflichten, Fristen und Unterlagen auf einen Blick. Mit kostenloser Lieferanteninformation zum Download, sofort nutzbar für Ihre Konformitätsdokumentation.

Zeitplan

Die Fristen

Die ersten Pflichten greifen 2026. Weitere Vorgaben werden bis 2030 schrittweise konkretisiert.

  1. 12.08.2026

    PPWR gilt

    Stoffanforderungen nach Art. 5, Konformitätsbewertung, technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung werden Pflicht.

    Meilenstein 1
  2. Voraussichtlich 2028

    Harmonisierte Kennzeichnung

    Die gemeinsame Materialkennzeichnung folgt nach Erlass der erforderlichen EU-Durchführungsrechtsakte.

    Meilenstein 2
  3. Ab 2030

    Recyclingfähigkeit und Rezyklat

    Recyclingfähigkeitsklassen und Mindest-Rezyklatanteile nach Art. 6 und 7 werden relevant.

    Meilenstein 3
  4. Frühestens 01.01.2030*

    Leerraum-Grenze 50 %

    Für befüllte Um-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen gilt die Grenze nach Art. 24.

    Meilenstein 4

Die Bewertungsmethoden zu Art. 6 und 7 werden von der EU-Kommission noch konkretisiert.

* Die 50-%-Grenze gilt ab 1. Januar 2030 oder drei Jahre nach Inkrafttreten der maßgeblichen Durchführungsrechtsakte, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt.

Ihr nächster Schritt

Das müssen Sie als Kunde jetzt tun

  1. 1

    Rolle klären

    Wer unsere Verpackungen mit eigenen Produkten befüllt und in Verkehr bringt, ist Erzeuger der befüllten Verpackung. Ab 12.08.2026 benötigen Sie dafür eine eigene Konformitätsdokumentation.

  2. 2

    Unterlagen sammeln

    Unsere PPWR-Lieferanteninformation liefert Materialzusammensetzung, Stoffkonformität und Gewichtsdaten. Damit erhalten Sie eine belastbare Grundlage für Ihre technische Dokumentation nach Anhang VII.

  3. 3

    Konformitätserklärung erstellen

    Die EU-Konformitätserklärung erstellen Sie auf Basis unserer Zuarbeit. Unsere Lieferantenerklärungen für alle Produktfamilien stehen bereits zum Download bereit.

Datengrundlage

Materialdaten unserer Produktfamilien

Die Übersicht liefert Ihnen die wichtigsten Angaben für die vorbereitende Dokumentation. Produktfamilien führen direkt zu den zugehörigen Verpackungen.

Telescopics

Material
PP/PE
Aufbau
zweiteilig, teleskopierbar, trennbar
Rezyklat Standard
0 %

Round Tubes

Material
PP/PE
Aufbau
zweiteilig, trennbar
Rezyklat Standard
0 %

Rechteck Packs

Material
PP/HD-PE
Aufbau
zweiteilig, trennbar
Rezyklat Standard
0 %

HoldPack

Material
PP/PE
Aufbau
Hülse mit Kappe
Rezyklat Standard
0 %

Snap Paks

Material
PE
Aufbau
einteilig
Rezyklat Standard
0 %

CenterPack

Material
PE/PP
Aufbau
Hülse mit Kappen
Rezyklat Standard
0 %

Insert-Boxen

Material
PP, optional PE-Schaum
Aufbau
Box + Deckel
Rezyklat Standard
0 %

Koffer

Material
PP + PU-Schaum
Aufbau
Koffer + Einsatz
Rezyklat Standard
0 %

Schaumstoffe

Material
PE/XLPE/PU
Aufbau
einteilig
Rezyklat Standard
0 %

SK Boxen

Material
PP/PE
Aufbau
Box mit Deckel
Rezyklat Standard
0 %

Vertical Set

Material
Unterteil PP/PE, Oberteil PVC
Aufbau
zweiteilig
Rezyklat Standard
0 %

Rezyklat-Ausführungen: Die Tabellenwerte gelten für die Standardausführungen. Varianten mit bis zu 100 % Rezyklat sind auf Anfrage möglich. Machbarkeit, Farbe, Mindestmenge und Lieferzeit bestätigen wir produktspezifisch.

Alle Angaben: Schwermetalle < 100 mg/kg (Summe Pb, Cd, Hg, Cr VI), keine SVHC > 0,1 %, keine PFAS, kein Lebensmittelkontakt. Artikelgenaue Gewichte erhalten Sie auf Anfrage.

Unterlagen

Downloads

Nutzen Sie unsere Unterlagen als Grundlage für Ihre technische Dokumentation und Konformitätserklärung.

PPWR-Lieferanteninformation

PDF, 2 Seiten

Materialdaten und Bestätigungen zu Stoffanforderungen, Recyclingfähigkeit und Rezyklat für Ihre Konformitätsdokumentation.

PDF herunterladen

Verordnungstext (EU) 2025/40

Der vollständige deutschsprachige Gesetzestext im Amtsblatt der Europäischen Union.

Auf EUR-Lex öffnen
Einzelne Lieferantenerklärung herunterladen

Klar beantwortet

Häufige Fragen zur PPWR

Die Antworten sind vollständig im HTML enthalten und können auch ohne JavaScript gelesen werden.

Was ist die PPWR?

Die PPWR ist die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie ist seit 11.02.2025 in Kraft, gilt ab 12.08.2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und ersetzt schrittweise die Verpackungsrichtlinie 94/62/EG. Anders als eine Richtlinie braucht sie keine nationale Umsetzung.

Wen betrifft die PPWR?

Die PPWR betrifft jeden, der Verpackungen oder verpackte Produkte in der EU in Verkehr bringt. Sie unterscheidet die Rollen Erzeuger, Lieferant, Importeur und Vertreiber mit jeweils eigenen Pflichten.

Ich verpacke meine Werkzeuge in RVK-Verpackungen – welche Rolle habe ich?

Nach der Auslegung der Zentralen Stelle Verpackungsregister ist bei Verkaufsverpackungen der Befüller der Erzeuger. Sie bewerten die Konformität der befüllten Verpackung, erstellen die technische Dokumentation nach Anhang VII und die EU-Konformitätserklärung nach Anhang VIII. Das klingt aufwendiger, als es ist: Unsere Unterlagen liefern Ihnen die Grundlage.

Was liefert mir RVK für meine Dokumentation?

Sie erhalten unsere PPWR-Lieferanteninformation mit der Materialzusammensetzung je Produktfamilie, Bestätigungen zu Art. 5 hinsichtlich Schwermetallen, SVHC und PFAS sowie Angaben zu Recyclingfähigkeit und Rezyklat. Die Lieferantenerklärungen für alle Produktfamilien stehen bereits zum Download bereit. Artikelgenaue Gewichte nennen wir Ihnen auf Anfrage.

Enthalten RVK-Verpackungen PFAS oder Schwermetalle?

Nein. PFAS werden nicht eingesetzt. Die Summe von Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom VI liegt unter 100 mg/kg; SVHC sind nicht über 0,1 % enthalten.

Gibt es RVK-Verpackungen mit Rezyklat?

Ja. Die Tabellenwerte zeigen die Standardausführungen aus Neuware. Rezyklat-Ausführungen mit bis zu 100 % sind auf Anfrage möglich. Machbarkeit, Farbe, Mindestmenge und Lieferzeit bestätigen wir für die jeweilige Produktfamilie.

Sind die Verpackungen recyclingfähig?

Viele Produkte bestehen aus PP- und PE-Monomaterial, sind ohne Werkzeug trennbar und über etablierte Recyclingströme verwertbar. Die formale Einstufung in die PPWR-Leistungsklassen erfolgt, sobald die EU die Design-for-Recycling-Kriterien erlassen hat, voraussichtlich bis 2028.

Was ist mit Kennzeichnung und Leerraum?

Die harmonisierte Materialkennzeichnung kommt nach Erlass der EU-Durchführungsrechtsakte, voraussichtlich ab 2028. Die Leerraum-Grenze von 50 % gilt für befüllte Um-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen ab 1. Januar 2030 oder drei Jahre nach Inkrafttreten der maßgeblichen Durchführungsrechtsakte, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt. Beides setzen wir fristgerecht um.

Muss ich mich irgendwo registrieren?

Die deutsche Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID nach dem Verpackungsgesetz besteht unabhängig von der PPWR weiter. RVK ist registriert. Ob Sie selbst registrierungspflichtig sind, hängt von Ihrer Rolle und den von Ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen ab.

Wo finde ich den Gesetzestext?

Die Verordnung (EU) 2025/40 finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union. Der direkte Link zum deutschsprachigen Verordnungstext steht in unserem Download-Bereich.

Individuelle Frage zu Ihren Artikeln?

Wir antworten schnell und konkret.

info@rvklier.com

Stand: Juli 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Einzelne Anforderungen werden durch ausstehende EU-Rechtsakte konkretisiert.